Die CRG – ein Werk der Freien Brüdergemeinden in Deutschland – versteht sich als eine organisatorische Hilfe, die den notwendigen rechtlichen Rahmen für Freizeiten gewährleistet. Die CRG veranstaltet jährlich rund 60 Freizeiten mit rund 2.500 Teilnehmern. Für Freizeiten der CRG gelten die „Geschäftsbedingungen für Reiseverträge“. Die Freizeiten der CRG sind erkennbar durch die Nennung „CRG“ bei Veranstalter. Die CRG ist kein nach rein wirtschaftlichen Grundsätzen handelndes Unternehmen, sondern ein gemeinnütziges, christliches Glaubenswerk. Mehr Informationen über die CRG und die Gemeinnützigkeit erfahren Sie hier.